Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Haltung gefährlicher Tiere - Information an die Feuerwehr | 58 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 490744 |
Datum | 22.06.2008 14:00 MSG-Nr: [ 490744 ] | 16837 x gelesen |
Themengruppe: | Landwirtschaft |
Technische Hilfeleistung
Geschrieben von Klaus BethgeNach meiner Kenntnis, die mit Sicherheit nicht vollständig ist gibt es auch hier den Unterschied zwischen einer Melde- und einer Genehmigungspflicht.
Richtig. Meldepflicht nach Anhang B Bundesartenschutzverordnung (Bundesrecht), Genehmigungspflichtig nach Landesrecht. In TH wie gesagt nur die Hundeverordnung bekannt, aber letzte Gewissheit gibt das Ordnungsamt.
Gruß, MaWe
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)
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