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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haltung gefährlicher Tiere - Information an die Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 490828 | ||
Datum | 22.06.2008 20:11 MSG-Nr: [ 490828 ] | 16499 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo, geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.: Ebenso wie eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz. Das einfach "Polizeiliche Führungszeugnis" reicht hier nicht aus. Ja, nee, is klar. Ein fiktivies Beispiel hierzu: Ein junger Mann mit rechtsextremen Ansichten [...] Und tötet in dem Heim zwei Bewohner Und das ist noch viel klarer... Zu viele Hollywood Produktionen gesehen ("Anaconda" oder wie der Schwachsinn hieß) und / oder ganz generell eine Schlangenphobie? Tut mir leid, selten so einen hanebüchenen Unfug gelesen. Gruß Daniel PS: Keine Panik, selbst mit einem (völlig halter- bzw. "besitzerlosen") sog. Problembären ist man hierzulande letzlich doch ganz vorbildlich zu Rande gekommen... | ||||
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