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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haltung gefährlicher Tiere - Information an die Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 490833 | ||
Datum | 22.06.2008 20:18 MSG-Nr: [ 490833 ] | 16462 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Moin, Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.
Und die behördliche Meldung hätte dann das entflohene Tier zur Urlauberin zurückgelockt? Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr. Warrum gibt es dann keine psychologischen Eignungstests für die Halter solcher Tiere. Ebenso wie eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz. Das einfach "Polizeiliche Führungszeugnis" reicht hier nicht aus. Vielleicht deswegen? Wowereit... Gruß, Thorben | ||||
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