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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrverbot gilt nicht im Dienst | 7 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 491253 | ||
Datum | 25.06.2008 07:43 MSG-Nr: [ 491253 ] | 2606 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Rak Der Kamerad hatte auch wegen überhöhtem Tempo ein Fahrverbot, durfte aber auf Antrag Feuerwehrfahrzeuge führen und im Falle einer Alarmierung auch mit seinem Fahrzeug zur Wache fahren. Ich bin kein Freund solcher Reglungen bei freiwilligen Feuerwehren, da damit der evtl vorhandene Abschreckungscharakter verloren geht. Ich kenne auch Ausnahmen die durften auch "ohne Blaulicht" weiterhin im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses fahren... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | ||||
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