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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFahrverbot gilt nicht im Dienst7 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 491253
Datum25.06.2008 07:43      MSG-Nr: [ 491253 ]2606 x gelesen

Geschrieben von Sebastian RakDer Kamerad hatte auch wegen überhöhtem Tempo ein Fahrverbot, durfte aber auf Antrag Feuerwehrfahrzeuge führen und im Falle einer Alarmierung auch mit seinem Fahrzeug zur Wache fahren.


Ich bin kein Freund solcher Reglungen bei freiwilligen Feuerwehren, da damit der evtl vorhandene Abschreckungscharakter verloren geht.

Ich kenne auch Ausnahmen die durften auch "ohne Blaulicht" weiterhin im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses fahren...


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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 21.06.2008 14:30 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 21.06.2008 17:12 ., Köln
 25.06.2008 07:43 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 25.06.2008 08:06 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 25.06.2008 08:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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