Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrverbot gilt nicht im Dienst | 7 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 491260 |
Datum | 25.06.2008 08:06 MSG-Nr: [ 491260 ] | 2586 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Fahrerlaubnisverordnung
Geschrieben von Florian BeschIch kenne auch Ausnahmen die durften auch "ohne Blaulicht" weiterhin im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses fahren...
Ich hab bei einem befreundeten RA vor Jahren mal in einem Kommentar zur FeV geblättert, da wurden explizit neben landwirtschaftlichen Zugmaschinen auch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr erwähnt. Wie eng der Richter das sieht weiß ich allerdings nicht, für landwirtschaftliche Zugmaschinen musste ich das allerdings schon gut begründen (4 Wochen wegen Geschwindigkeitsübertretung auf der BAB).
Im Rahmen "normaler" Arbeitsverhältnisse kannte ich das bisher noch nicht. Mein ehem. Kollege durfte 4 Wochen zu Fuß gehen, obwohl das dazu führte, dass ich plötzlich alleine für Baden-Württemberg zuständig war und aus der 80h-Woche eine 120h-Woche wurde. Hängt vielleicht auch mit der Tagesform des Richters zusammen.
Gruß, MaWe
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)
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