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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Jugendfeuerwehr
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEintritt ab 18??16 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.491296
Datum25.06.2008 11:17      MSG-Nr: [ 491296 ]4298 x gelesen

Geschrieben von Janin KastensHallo,
hab da mal so ne frage: bei und in der Jugendordnung der Jugendfeuerwehr steht das man nach dem 16. vollendeten Lebensjahr in den Aktiven Dienst übertreten kann. Aber auf einmal sagt unser Jugendwart das die erst mit 18 Jahren übertreten dürfen, da wir auch schon einige haben die 16 oder auch 17 sind. Leider kann man mit ihm nict ganz darüber reden, aber wieso ist das auf einmal ab 18 Jahren??

Im NBrandSchG ist im § 11 Absatz 2 die Rede von einem vollendeten 16. Lebensjahr. Allerdings besteht ja daraus kein Anspruch ab dem Alter übernommen zu werden. Wenn sich die Wehr entscheidet erst ab 18 Jahren zu übernehmen, ist das erst einmal so hinzunehmen. Oder aus der JF austreten und dann in die FF neu eintreten. ;-)

Gibt auch durchaus gute Gründe nicht gleich mit 16 die Kameraden zu übernehmen. Vielleicht kommt in Delmenhorst ja noch eine derzeit ausreichende personelle Auslastung hinzu?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 25.06.2008 10:58 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
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 25.06.2008 11:17 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
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