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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt ab 18?? | 16 Beiträge | ||
Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 491303 | ||
Datum | 25.06.2008 11:46 MSG-Nr: [ 491303 ] | 4138 x gelesen | ||
Hallo, wie sich das so liest ist es eine Kannbestimmung und liegt somit im Ermessen des Dienstherrn. Persönlich finde ich eine Übernahme in den EInsatzdienst mit erreichen des 18 Lebensjahres sinnvoll. Davon aber mal abgesehn denke ich dass man im Bezug die EInhaltung von diversen anderen Vorschrifften (GUV, Jugnedschutz u.s.w)diese Altergrenze gesetz hat. Die FwDV 7 besagt ja z.B. das man erst mit 18 ATg werden kann. Wie das letztendlich in Nds. gehandhabt wird kann ich aber auch nicht sagen, Sinn macht aber in meinen Augen erst ein Übernahme in den aktiven Dienst ab 18. | ||||
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