Geschrieben von Urs Webernach welchem wirtschaftlichen Ansatz errechnen sich die BFs den Zeitpunkt der Neubeschaffung von Kleinfahrzeugen?
Wir machens nach internen Abschreibungsregeln (grob 10 Jahre) bzw. nach Bedarf (Fahrzeugbedarf, bzw. vorheriger Schaden). Das heißt, dass einzelne Fahrzeuge früher ausgesondert werden können, andere später.
Bei den paar Fahrzeugen, die üblicherweise Feuerwehren in dem Segment haben, ist eine Einzelfallbetrachtung unproblematisch und durchaus sinnvoll.
Die "alten" Fahrzeuge (also aus den 1990ern) heute haben einige Vorteile zu den älteren (weniger Rostanfälligkeit durch bessere Korrosionsvorsorge) und noch relativ wenig Elektronik. Künftig wirds mit letzterem sicherlich spannend..
Im Allgemeinen herrscht jedoch häufig ein Problem bei den investiven Haushaltsstellen vor, das bei der Verbrauchsmitteln geringer ist. (V.a. bei HSK-Gemeinden.) Das ist dann zwar nicht wirtschaftlich, aber leider in der öffentlichen Verwaltung aufgrund der Regelungen häufig der Fall.
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |