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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAbschreibung usw., war: Stadt will Löschgruppe schließen in Schwerte5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg491575
Datum27.06.2008 12:35      MSG-Nr: [ 491575 ]2222 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannWirtschaftsgüter können seit dem 01.01.2008 nicht mehr degressiv abgeschrieben werden. An diese Stelle tritt die "leistungsabhängige Abschreibung".

Stop. Das betrifft die steuerliche AfA.
Bei der Kalkulation kann ich abschreiben wie ich will. Ich muß teilweise sogar abweichen, da ich ja durch die Abschreibung den tatsächluchen Substanzverlust abbilden muß, damit ich diesen über die Kalkulation in die Preise meiner Produkte einfließen lassen kann und dann über diese die Ersatzbeschaffung des Wirtschaftsgutes (und das ggf. nicht 1:1 sondern incl. technischem Fortschritt) nach Ablauf der Nutzungsdauer sicherstellen kann.

Die steuerliche AfA hat andere Zielsetzungen. Als Steuerpflichtiger schraube ich sie möglichst hoch (d.h. kurze Nutzungsdauer, hohe AfA-Sätze), damit ich sofort möglichst wenig steuern zahle.
Als Finanzamt drücke ich sie möglichst runter (d.h. möglichst lange Nutzungsdauer und möglichst niedrige AfA-Sätze).

Und dann gibt es noich die AfA, die der Wirtschaftsprüfer für den Handelsrechtlichen Jahresabschluß anerkennt.

Deshalb hast Du bei diversen Standardsoftwarelösungen auch mindestens die drei AfA-Felder.

1. Handelsrechtliche AfA
2. Steuerrechtliche AfA
3. kalkulatorische AfA


Die "ehrlichste" AfA sollte die kalkulatorische sein. Denn damit bescheiße ich mich sonst selbst. Ist sie zu hoch sind meine Produkte u.U. zu teuer und ich habe keinen Umsatz. Ist sie zu niedrig habe ich u.U. wenn das Anlagegut abgenutzt ist und ersetzt werden muß nicht die nötigen Mittel über den Umsatz generiert, um Ersatz beschaffen zu können.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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