Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Zuschuss für MZF verweigert | 17 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 491584 |
Datum | 27.06.2008 13:08 MSG-Nr: [ 491584 ] | 5042 x gelesen |
Moin,
Geschrieben von Markus HeldSind euch weitere Fälle bekannt, bei denen der Zuschuss wegen zu großer Abweichung von Normen und Richtlinien verweigert wurde?
jeder Zuschuss bzw. jede Zuwendungd er öffentlichen Hand unterliegt einer Zweckbindung. Der Antrag auf Zuwendungen enthält in der Regel einen Erläuterungsbereicht, in dem der Zuwendungsnehmer erklärt, was er wie und wo vor hat. Innerhalb der zuschussgebenden Stelle gibt es bestimmte Regeln, die von den jeweiligen Finanzverwaltungen ersonnen werden und der Antragsprüfung zu Grunde liegen. So wie das hier geschildert wird und eindegenk der Tatsache das das Fahrzeug ja schon vorhanden ist liegt wohl möglicherweise eine Abweichung zwischen dem nach dem Antrag beschiedenen Zuwendungszweck und der tatsächlichen Ausführung vor. Und das kann eben zu Sanktionen bis hin zur Rückforderung der Zuwendungen, von Teilen der Zuwendung usw. führen. In der Regel kommen dann auch noch Zinsen dazu.
Hier müssten sich dann die jeweiligen Verantwortungsträger selbst einmal fragen, ob denn der Antrag oder der Verwendungsnachweis für diese Sache korrekt formuliert gewesen sind - im Zweifel müsste man da im Vorfeld jemanden fragen der sich auskennt. Bei insgesamt nur 10 T€ Zuschuss jedoch vielleicht eher ein Minusgeschäft...
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