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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Extrem übergewichtige Kameraden | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 491926 | ||
Datum | 30.06.2008 16:59 MSG-Nr: [ 491926 ] | 4981 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Schreiber Auf welche Rechtsgrundlagen berufen sich die jeweiligen Einheitsführer ??? Das Nds. BrandSchG § 11, Absatz 2 ([...], die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet [...]). Ob jetzt nun Adipositas als Krankheit gilt, sei dahingestellt. Aber bei den angegebenen Maßen sorgt der Einsatzdienst doch für eine hohe Eigengefährdung. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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