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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt ab 18?? | 16 Beiträge | ||
Autor | Well8isc8h E8., Lohberg / Bayern | 492555 | ||
Datum | 03.07.2008 16:23 MSG-Nr: [ 492555 ] | 3949 x gelesen | ||
hallo! ein blick in dein zuständiges feuerwehrgesetz bringt klarheit. soweit ich das niedersächsische brandschutzgesetz richtig lese, steht im abschnitt 3 §11 satz 2: "Aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben." meines erachtens bedutet dies, dass man ab dem vollendeten 16. lebensjahr in den aktiven dienst übertritt. nachzulesen unter: http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/master/C14775663_N14754517_L20_D0_I10827161.html angaben ohne gewähr greetz erich | ||||
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