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Thema | lange Haftstrafen für U-Bahn-Schläger | 16 Beiträge |
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 493772 |
Datum | 08.07.2008 17:22 MSG-Nr: [ 493772 ] | 3760 x gelesen |
Infos: | 09.07.08 "Die schärfste Waffe des Staates"
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Geschrieben von Jens FischerDas Urteil wird erstmal in Revision gehen denke ich und dann mal sehen was davon übrig bleibt.
Hallo Jens,
Revision hätte nur Sinn, wenn der prozessuale Ablauf (also auf Fehler im Prozess) abgeklopft werden sollte.
Ist natürlich möglich, aber eher unwahrscheinlich. Dazu stand das viel zu viel im Blickwinkel.
Möglich wäre natürlich eine Berufungsverhandlung - und da kann, wer weiß das besser als ich, grins - immer eine Abweichung bei heraus kommen.
Da die in diesem Falle (die Staatsanwaltschaft hat sich ja schon zufrieden gezeigt und wird das Urteil nicht kassieren lassen) ein Verschlechterungsverbot besteht wäre es theoretisch möglich, dass das nach unten korrigiert wird.
Ich wage es zu bezweifeln, aber ich bin nicht die Kammer..
Soeben ein Statement in N24 vom bayrischen MinPr. der -siehe zuvor die sehr ausführliche Darlegung zur Abschiebung - diese bereits angekündigt hat.
Persönlich- aber das ist eine private Meinung- glaube ich, dass das Urteil Tat- und Schuldangemessen ist.
mfG Klaus
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| 08.07.2008 13:09 |
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