Geschrieben von Christi@n PannierUnd obgleich das nach Auffassung eines der führenden deutschen Rechtsexperten so unwahrscheinlich ist, hat Wolfgang Kreuzer, einer der beiden Verteidiger, schon unmittelbar nach Urteilsverkündung Revision beim BGH angekündigt.
Ist doch klar, er macht sich damit einen Namen als besonders engagierter Verteidiger.
Das lässt die Kasse klingeln..
Aber hier muss man fair sein: Als Verteidiger hat er quasi die Pflicht bei solchen Urteilen, auch zum letzten Strohhalm zu greifen, egal, wie chancenreich..
Für eine REVISION (noch einmal: Dient ausschließlich der Überprüfung, ob der Prozess in allen Teilen der StPO entsprach oder ob es Formfehler gab) sehe ich , offen gestanden, wenig Chancen. Revisionen sind sehr selten erfolgreich (Gibt es aber..)
Das liegt auf der gleichen Ebene wie die endlosen neuen Beweisanträge, von denen jeder weiß, dass sie nichts
bringen!
Dazu folgende nette kleine Episode, gerade letzten Monat gehört:
Ein Verteidiger kann auch nach der Beratung noch einen Beweisantrag bringen, bis der Richter sagt; "Im Namen des Volkes..."
Das hat dazu geführt, dass ein bestimmter Richter, in Absprache mit seinen Schöffen aus dem Beratunszimmer "stürzte" und noch im Laufen verkündigte, dass er im Namen des Volkes..
Der Verteidiger hat etwas sparsam geschaut, grins
Doch, manchmal sind Verhandlungen wirklich amüsant..
Gruß
Klaus
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