Tach, Post!
Geschrieben von Klaus BethgeIst doch klar, er macht sich damit einen Namen als besonders engagierter Verteidiger.
Das lässt die Kasse klingeln..
Aber hier muss man fair sein: Als Verteidiger hat er quasi die Pflicht bei solchen Urteilen, auch zum letzten Strohhalm zu greifen, egal, wie chancenreich..
Na hoffentlich. Als Beklagter würde ich von meinem Verteidiger auch erwarten, dass er für mich das Maximale rausholt.
Geschrieben von Klaus BethgeFür eine REVISION (noch einmal: Dient ausschließlich der Überprüfung, ob der Prozess in allen Teilen der StPO entsprach oder ob es Formfehler gab) sehe ich , offen gestanden, wenig Chancen. Revisionen sind sehr selten erfolgreich (Gibt es aber..)
Definiere "sehr selten erfolgreich". Jeden Tag gibt es in Deutschland erfolgreiche Revisionen, sonst hätte der BGH weniger zu tun und Güther Krause (Ex-Verkehrsminister) im Gefängnis gessen; Mounir al Motassadeq hat vor dem BGH (s)eine erfolgreiche Revision (am 04.03.2004) durchgebracht, aber quasi im Gegenzug die Bundesanwaltschaft ihre gegen das Folgeurteil dann (am 16.11.2006) auch.
Geschrieben von Klaus BethgeDas liegt auf der gleichen Ebene wie die endlosen neuen Beweisanträge, von denen jeder weiß, dass sie nichts
bringen!
???
Ich muss dir ja nicht erklären, dass in einem Revisionsverfahren grundsätzlich keine Beweis erhoben werden (im Unterschied zur Berufung), also was soll der Vergleich?
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)
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