alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Strafprozessordnung
RubrikSonstiges zurück
Themalange Haftstrafen für U-Bahn-Schläger16 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio493897
Datum08.07.2008 22:49      MSG-Nr: [ 493897 ]3658 x gelesen
Infos:
  • 09.07.08 "Die schärfste Waffe des Staates"

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Klaus BethgeIst doch klar, er macht sich damit einen Namen als besonders engagierter Verteidiger.

    Das lässt die Kasse klingeln..

    Aber hier muss man fair sein: Als Verteidiger hat er quasi die Pflicht bei solchen Urteilen, auch zum letzten Strohhalm zu greifen, egal, wie chancenreich..


    Na hoffentlich. Als Beklagter würde ich von meinem Verteidiger auch erwarten, dass er für mich das Maximale rausholt.

    Geschrieben von Klaus BethgeFür eine REVISION (noch einmal: Dient ausschließlich der Überprüfung, ob der Prozess in allen Teilen der StPO entsprach oder ob es Formfehler gab) sehe ich , offen gestanden, wenig Chancen. Revisionen sind sehr selten erfolgreich (Gibt es aber..)

    Definiere "sehr selten erfolgreich". Jeden Tag gibt es in Deutschland erfolgreiche Revisionen, sonst hätte der BGH weniger zu tun und Güther Krause (Ex-Verkehrsminister) im Gefängnis gessen; Mounir al Motassadeq hat vor dem BGH (s)eine erfolgreiche Revision (am 04.03.2004) durchgebracht, aber quasi im Gegenzug die Bundesanwaltschaft ihre gegen das Folgeurteil dann (am 16.11.2006) auch.

    Geschrieben von Klaus BethgeDas liegt auf der gleichen Ebene wie die endlosen neuen Beweisanträge, von denen jeder weiß, dass sie nichts
    bringen!


    ???
    Ich muss dir ja nicht erklären, dass in einem Revisionsverfahren grundsätzlich keine Beweis erhoben werden (im Unterschied zur Berufung), also was soll der Vergleich?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     08.07.2008 13:09 Klau7s B7., Isernhagen
     08.07.2008 13:27 ., Jülich
     08.07.2008 13:33 Klau7s B7., Isernhagen
     08.07.2008 14:59 ., Jülich
     08.07.2008 16:46 Jens7 F.7, Wernau
     08.07.2008 17:02 ., Kirchheim unter Teck
     08.07.2008 17:22 Klau7s B7., Isernhagen
     08.07.2008 17:35 Volk7er 7L., Erlangen
     08.07.2008 17:46 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     08.07.2008 21:54 Klau7s B7., Isernhagen
     08.07.2008 22:49 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     09.07.2008 08:31 Klau7s B7., Isernhagen
     09.07.2008 09:45 Katj7a R7., Köln
     09.07.2008 09:58 Klau7s B7., Isernhagen
     09.07.2008 10:23 ., München
     09.07.2008 10:49 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus

    2.803


    lange Haftstrafen für U-Bahn-Schläger - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt