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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | lange Haftstrafen für U-Bahn-Schläger | 16 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 493928 | ||
Datum | 09.07.2008 08:31 MSG-Nr: [ 493928 ] | 3615 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Ich muss dir ja nicht erklären, dass in einem Revisionsverfahren grundsätzlich keine Beweis erhoben werden (im Unterschied zur Berufung), also was soll der Vergleich? Was soll das denn jetzt?? Genau das habe ich oben geschrieben, als ich ausführte, dass in der Revision lediglich prozessuale Fehler untersucht werden. Die Sache "Beweisantrag" bezog sich auf die RÄ, die versuchen, einen Prozess zu verlängern. Nicht mehr und nicht weniger.. Klaus | ||||
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