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Strafprozessordnung
RubrikSonstiges zurück
Themalange Haftstrafen für U-Bahn-Schläger16 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW493938
Datum09.07.2008 09:45      MSG-Nr: [ 493938 ]3587 x gelesen
Infos:
  • 09.07.08 "Die schärfste Waffe des Staates"

  • Hi!

    Geschrieben von Klaus BethgeIst doch klar, er macht sich damit einen Namen als besonders engagierter Verteidiger.

    Das hat mit besonderem Namen nichts zu tun, sondern ist schlicht und ergreifend seine Aufgabe.


    Geschrieben von Klaus BethgeFür eine REVISION (noch einmal: Dient ausschließlich der Überprüfung, ob der Prozess in allen Teilen der StPO entsprach oder ob es Formfehler gab) sehe ich , offen gestanden, wenig Chancen.

    Woher weißt du das? Das kann wohl nur jemand beurteilen, der auch tatsächlich in allen Verhandlungsterminen gesessen hat. Ich gehe nicht davon aus, dass du so jemand gewesen bist.

    Geschrieben von Klaus BethgeAber hier muss man fair sein: Als Verteidiger hat er quasi die Pflicht bei solchen Urteilen, auch zum letzten Strohhalm zu greifen, egal, wie chancenreich..

    Es hat kein Verteidiger die Pflicht etwas zu tun, was aussichtslos ist. Und nur um Geld zu verdienen sich vom BGH abwatschen zu lassen, machen


    Geschrieben von Klaus BethgeDas lässt die Kasse klingeln..

    Schon mal ansatzweise damit befasst, wie schwierig es teiwlesei ist, als Strafverteidiger an sein Geld zu kommen? Rechtsschutzversicherungen gibt es für sowas nicht und nicht selten können die Straftäter Anwälten gar nicht das zahlen, was man als Anwalt eigentlich bekommen müsste, damit der Fall einigermaßen wirtschaftlich ist, was noch lange nichts mit lukrativ zu tun hat. Meinst du die beiden jungen Schläger haben genug Geld hierfür?

    Geschrieben von Klaus BethgeDas liegt auf der gleichen Ebene wie die endlosen neuen Beweisanträge, von denen jeder weiß, dass sie nichts bringen!

    Ja? Lustig, dass es genau diese Beweisanträge sind, die einen Prozess später zu Fall bringen können. Aber Strafverteidiger machen ja Deiner Meinung nach nur Dinge, die nix bringen und mit denen sie Geld verdienen.

    Geschrieben von Klaus Bethge
    Möglich wäre natürlich eine Berufungsverhandlung - und da kann, wer weiß das besser als ich, grins - immer eine Abweichung bei heraus kommen.!


    Das ist - natürlich - totaler Quatsch. Es gibt keine Berufung gegen erstinstanzliche Strafurteile vor dem Landgericht.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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     08.07.2008 13:09 Klau7s B7., Isernhagen
     08.07.2008 13:27 ., Jülich
     08.07.2008 13:33 Klau7s B7., Isernhagen
     08.07.2008 14:59 ., Jülich
     08.07.2008 16:46 Jens7 F.7, Wernau
     08.07.2008 17:02 ., Kirchheim unter Teck
     08.07.2008 17:22 Klau7s B7., Isernhagen
     08.07.2008 17:35 Volk7er 7L., Erlangen
     08.07.2008 17:46 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     08.07.2008 21:54 Klau7s B7., Isernhagen
     08.07.2008 22:49 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     09.07.2008 08:31 Klau7s B7., Isernhagen
     09.07.2008 09:45 Katj7a R7., Köln
     09.07.2008 09:58 Klau7s B7., Isernhagen
     09.07.2008 10:23 ., München
     09.07.2008 10:49 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus

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