1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Katja MidunskyDas ist - natürlich - totaler Quatsch. Es gibt keine Berufung gegen erstinstanzliche Strafurteile vor dem Landgericht.
Hallo Katja,
ich bin etwas erstaunt über die Schärfe Deiner Argumentation, aber gut, lassen wir das einfach mal so stehen.
In der Tat stehe ich Strafverteidigern etwas kritisch gegen über, da ich die seit (fast) acht Jahren immer wieder erlebe und mich manchmal frage, ob die uns "veralbern" wollen mit ihrer Argumentation.
Die können wirklich nerven!
So kenne ich hier einen Monsterprozess, bei dem der eine Verteidiger grundsätzlich alle und jeden, einschließlich der Gutachter erst einmal mit Strafanzeigen überzogen hat.
Dass davon nicht eine zum Erfolg geführt hat, das ist eine andere Sache.
Über die Aufgaben eines Verteidigers muss ich keine Aufklärung haben, die kenne ich.
Das "erstinstanzliche" Urteile nicht in die Berufung gehen könne, das ist mir neu, mag aber so sein.
Ich habe es neulich erlebt, dass ein Beklagter in einer Berufungsverhandlung von unserer Kammer
(kleine Strafkammer am hiesigen Landgericht) zum Oberlandgericht gezogen ist, dort allerdings auf den Rücken gefallen war.
Übrigens gegen den Rat seines RA, der noch in usnerer Verhandlung das Mandat nieder gelegt hat.
und trotzdem freundliche Grüße
Klaus
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |