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Thema | lange Haftstrafen für U-Bahn-Schläger | 16 Beiträge |
Autor | Fran8k S8., München / Bayern | 493950 |
Datum | 09.07.2008 10:23 MSG-Nr: [ 493950 ] | 3469 x gelesen |
Infos: | 09.07.08 "Die schärfste Waffe des Staates"
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Hallo zusammen,
mein Meinung nach hat dieses Urteil eine Signalwirkung gegen alle Schläger.
Wer das ableben eines anderen Menschen in Kauf nimmt, soll entsprechend bestraft werden. Rausrederei auf Alkohol oder sonstige Drogen gibt es dann auch nicht mehr.
Es gehören in Deutschland viel härtere Strafen her.
Die beiden aus München haben jetzt mal eine harte Strafe bekommen - vor einigen Monaten haben andere S-Bahn Schläger eine Strafe auf Bewährung bekommen. Das geht gar nicht - damit haben die Richter damals fast einen Freischein ausgestellt - trinke drei Flaschen Bier und du kommst mit einem richterlichen "dudu" davon...
Einer, der aus unwissen z.B. eine Erbschaft falsch versteuert hat, oder auf der Durchreise in sein Heimatland etwas beim Zoll nicht anzeigt, wird mit (im Vergleich) hohen Strafen belegt.
Wer ein Kind vergewaltigt und tötet oder jemanden im Rausch erschlägt bekommt dagegen eine Bewährungsstrafe.
Da läuft doch ganz gewaltig was falsch.
Ich hoffe, das mit den Urteilen von München jetzt eine neue Möglichkeit geschaffen wurde, härtere Strafen durchzusetzen.
Gruß
Frank
Das ist meine Meinung - schafft euch selbst eine an!
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| 08.07.2008 13:09 |
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Klau7s B7., Isernhagen |
| 08.07.2008 13:27 |
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., Jülich |
| 08.07.2008 13:33 |
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Klau7s B7., Isernhagen |
| 08.07.2008 14:59 |
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., Jülich |
| 08.07.2008 16:46 |
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Jens7 F.7, Wernau |
| 08.07.2008 17:02 |
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., Kirchheim unter Teck | |