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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPersonalproblem in der Feuerwehr -> Verpflichtung!?22 Beiträge
AutorGerr8it 8D., Magdeburg / Sachsen Anhalt494771
Datum12.07.2008 14:57      MSG-Nr: [ 494771 ]5415 x gelesen

Geschrieben von Mike SchindlerAlso könnte der Träger einfach Mitbürger verpflichten? Oder auch aus persönlichen Gründen ausgetretene, ausgebildete ehemalige Feuerwehrasngehörige

Generell ja, allerdings wie Jürgen schon schrieb realisiert im Sinne einer Pflichtfeuerwehr.
Der Schritt muss erforderlich und angemessen sein, was er nicht ist, wenn z.B. durch Werbung o.ä. eine fluktuaionsbedingte Mitgliederflaute behoben werden kann. Es stünden dann ja noch genugen FM zur Verfügung, bzw. wenn dies nicht der Fall wäre, würde die FF aufgelößt und eine PF gegründet werden.
Dass man in der PF vornehmlich bereits ausgebildete (Ex-)FM verpflichten sollte, liegt auf der Hand.

Geschrieben von Mike Schindlerwenn erin denkt er habe keine Lust mehr zu Feuerwhehr und möchte lieber Fussball spielen oder - oder - oder

Nein! Wo kämen wir denn da hin, wenn man jetzt schon nach dem Eintritt in eine FF Angst haben müsste dort für immer eingesperrt zu werden?^^
Allerdings kann der Kamerad, wenn er nicht zum Dienst kommt, aber nicht aus der Wehr ausgetreten ist, mit entsprechenden rechtlichen Schritten rechnen, da der freiwillige Eintritt in eine FF zur Teilnahme an den Übungs- und Einsatzdiensten verpflichtet.
Ferne meine ich mich entsinnen zu können, dass der Wehrführer ein Austrittsgesuch ablehnen kann, wenn berechtigte Gründe vorliegen(sollte schwierig werden welche zu finden, die der Richter teilt).



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