Geschrieben von Wolfgang Bociangibt es Gesetzliche Grundlagen zum Austausch von Kunststoffbehälter auf dem GW - G. Hier sind gemeint die 220 l und 60 l Behälter.
Hallo,
höchstens in dem Sinne, das die Herstellerangaben zu beachten sind, und wenn der sagt, nach x Jahren sind die Behälter auszutauschen, dann ist das halt so. Ich schätze mal, das auf den Behältern ein Herstellungsdatum eingeprägt ist, das ist ausschlaggebend, nicht das Anschaffungsdatum.
Gruß
Heinrich
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