News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gestzlich Grundlagen | 12 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 495778 | ||
Datum | 16.07.2008 10:30 MSG-Nr: [ 495778 ] | 5545 x gelesen | ||
Ups .... Sorry. Hab noch eins vergessen: auch, wenn das ADR Ausnahmen zulässt, die GUV-G 9102 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" regelt: Kraftstoffkanister aus Polyethylen sind 5 Jahre nach Herstellungsdatum auszumustern Allerdings muss ich noch eins ergänzen. Diese Behälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das bedeutet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Prüffristen für Arbeitsmittel festgelegt werden. Dabei sind Herstellerangaben und Regeln der Technik zu berücksichtigen. Das ADR ist in diesem Zusammenhang anerkannte Regel der Technik, so dass Ziffer 4.1.1.15 ADR (5-Jahresfrist für Kunststoffbehälter) faktisch wieder verbindlich wird. Insofern ist auch die Argumentation auf einem entsprechenden Merkblatt der LFKS-RLP (Link) nicht so ganz zutreffend. Beste Grüße Udo Burkhard | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|