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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | 2m Festeinbau in ELW 1 (Hier speziell Hessen) | 16 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 495845 | ||
| Datum | 16.07.2008 15:05 MSG-Nr: [ 495845 ] | 5882 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Das Gerät ist mit der Sendeleistung die in den Richtlinien angegeben ist geprüft und ausgeliefert. Wenn dann nachher jemand "dranrumschraubt" entspricht es nicht mehr den Richtlinien. Hallo, und wenn die Veränderung der Sendeleistung vorgesehen und geprüft ist? Beim FuG 7 konnte man ja sogar per Schalter von 10 W auf 3 W umschalten. Ich will damit sagen: ist die Veränderung der Sendeleistung wirklich in diesem Fall ein dranrumschrauben, oder eine legale Anpassung an die Bedürfnisse? Freundliche Grüße, Michael Schuckart | ||||
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