alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNato-AHK, war: Anhängerkupplung an kleinen LF5 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW496027
Datum17.07.2008 00:54      MSG-Nr: [ 496027 ]2028 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Thomas MiddekeFür die >Hakenkupplung nach Nato-Norm< benötigt man ein;
Gutachten gem. §13 Fahrzeugverordnung zur Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall.

Scheints hier pauschal für bzw. inkl. der AHK zu geben:
Nato-AHK mit TÜV-Gutachten

Wenn das so stimmt:
Interessante Lösung für die Fahrzeuge, die schwer ins Gelände sollen....


Ich habe keine Zweifel daran, dass das so stimmt.

Auch für Militärfahrzeuge gilt die StVZO, und die entsprechenden Anhängekupplungen müssen bauartgenehmigt sein; für die üblichen Produkte deutscher Hersteller gibts dann eine ganz normale deutsche ABG.

Problem für die zivile Nutzung ist nur, dass die Bauartgenehmigung i.d.R. nur für den militärischen Einsatz erteilt wird, damit ist sie für den zivilen Anwender erstmal wertlos. Deswegen ganz genau nachlesen, was im jeweiligen Gutachten drinsteht!
Aber auch: was drübersteht! Gutachten gibts viele, ABG's (und ABE's oder Teilegutachten) viel weniger...

Allerdings könnte so eine ABG ggf. eine gute Grundlage für ein Gutachten zur Erteilung einer Einzel-Bauartgenehmigung sein (letztere wird von der Zulassungsstelle erteilt, und die wird doch 'ihrer Feuerwehr' keine unnötigen Steine in den Weg legen? *g*).

Spontan habe ich weder in der StVZO noch in den TA zur Fahrzeugteile-Verodnung ein offensichtliches Hindernis für ein solches Vorgehen gefunden. Wichtig ist nur, dass es sich um eine selbsttätige Kupplung handelt.

Für nicht-selbsttätige Kupplungen braucht man (ausser an PKW und Krädern) eine Ausnahmegenehmigung. Die darf dann (in NRW) bei Fahrzeugen über 3,5t auch nicht mehr die Zulassungstelle ausstellen.

Für den Defender geht das (in NRW und kreisfreier Stadt) noch 'im eigenen Hause' ;-)

Eine kurze (*hust*) Web-Recherche ergab aber, dass Nato-Verbindungseinrichtungen wie wohl alle Spezialgebiete des Zulassungsrechts nicht sehr homogen gehandhabt werden, neben der hundertprozentig formal richtigen Lösung gibts also noch feuerwehrübliche andere Wege...

Gruß,
Henning



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 18.02.2007 11:38 Thom7as 7M., Menden Anhängerkupplung an kleinen Löschfahrzeugen
 15.07.2008 12:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.07.2008 13:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 17.07.2008 00:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 17.07.2008 11:11 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 17.07.2008 13:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund

1.617


Nato-AHK, war: Anhängerkupplung an kleinen LF - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt