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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDarf ich als Feuerwehr in den Niederlanden tätig werden?7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.496032
Datum17.07.2008 07:45      MSG-Nr: [ 496032 ]3119 x gelesen

Geschrieben von Michael Wolbring
Fragen: (jeweils bezogen auf NL)
Darf ich überhaupt tätig werden?
Darf ich "Maßnahmen zur Absicherung gegen den fließenden Verkehr" einleiten?
Darf ich Sonder- bzw. Wegerechte einfordern (bzw. Blaues Blinklicht zur Absicherung verwenden)?
Den Teil der Einsatzstelle frei geben?
Erwachsen aus dem beseitigen dieser Ölspur ähnliche Verantwortungsverhältnisse wie in Deutschland?

Ist bei uns im Landkreis gang und gäbe. NL kommt zu uns, als auch aus D Feuerwehren, Polizei und auch Rettungsdienst fahren rüberfahren. Zweistellige Einsatzzahlen im Jahr.

Funktechnik, Übergangsstücke und sprachliche Kenntnisse (im groben zumindest) sind beiderseitig vorhanden.

Entwickelt hat es sich bei der Feuerwehr aus freundschaftlichen Kontakten.Erst im nachhinein wurde das ganze auch vertragliche legitimiert. Fragen dazu kann dir sicherlich die EUREGIO beantworten. Ist so einer Art Verwaltung/Anlaufstelle in der grenzüberschreitenden Region hier.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 17.07.2008 06:29 ., Isselburg
 17.07.2008 07:45 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 17.07.2008 08:38 Rafa7el 7B., Mühlheim
 17.07.2008 08:56 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 17.07.2008 10:51 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 17.07.2008 13:22 ., Isselburg
 18.07.2008 14:52 Anto7n S7., Köln

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