Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 496297 |
Datum | 18.07.2008 00:06 MSG-Nr: [ 496297 ] | 6391 x gelesen |
Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Löschgruppenfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Bürgermeister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Verusacht der Fahrer eines Einsatzfahrzeugen einen Unfall, übernimmt (Ausnahmen wie von Dir beschrieben) die KFZ-Haftpflicht den Fremdschaden.
Hallo,
ich hatte vor einigen Jahren mal einen Unfall mit unserem LF 16 bei einem Einsatz. Dabei beschädigte ich an der E-Stelle einen RTW (Stoßstange weg, warum müssen die sich auch immer so blöd mitten auf die Straße stellen?)
Da gab´s dann zwar einen furchtbaren Papierkrieg und unser BGM schickte mich zu einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung. Aber die Haftpflichtversicherung der Gemeinde bezahlte den Schaden anstandslos.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
FF Mühlhausen
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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| 17.07.2008 17:36 |
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Katj7a R7., Köln Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz zahlen? | |