Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | O.-E. Grüne forder vom IM Konsequenzen | 9 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 496328 |
Datum | 18.07.2008 08:53 MSG-Nr: [ 496328 ] | 4085 x gelesen |
Infos: | 18.07.08 Oer-Erkenschwick: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag fordert weitreichende personelle Konsequenzen
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Themengruppe: | Aufnahmerituale LZ Rapen / Oer-Erkenschwick |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Löschzug:
Taktische Einheit der Feuerwehr. (siehe FwDV3, früher auch FwDV 5)
Tach,
abgesehen davon, dass ich das Vorgehen als politisches Geplänkel sehe:
FSHG NRW
§ 32 Aufsichtsbehörden
(1) Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden ist der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
(2) Aufsichtsbehörde für die kreisfreien Städte und die Kreise ist die Bezirksregierung. Sie ist gleichzeitig obere Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden.
(3) Oberste Aufsichtsbehörde ist das Innenministerium.
§ 33 Unterrichtungs- und Weisungsrecht
(1) [...]
(2) Die Aufsichtsbehörden können Weisungen erteilen, um die gesetzmäßige Erfüllung der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu sichern.
(3) Zur zweckmäßigen Erfüllung dieser Aufgaben darf die oberste Aufsichtsbehörde allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz zu sichern. Hierzu gehören insbesondere Regelungen über die Gliederung, Führung, Ausstattung, Ausbildung und Fortbildung der öffentlichen Feuerwehren, [...]
Inwieweit jetzt der Herr Wolf nach O.-E. zum LZ Rapen fährt und dort aufräumt, kann ich jetzt nicht sagen.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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| 18.07.2008 08:33 |
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Thom7as 7E., Nettetal |
| 18.07.2008 08:53 |
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Chri7sti7an 7B., Neuenhaus | |