Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | O.-E. Grüne forder vom IM Konsequenzen | 9 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 496334 |
Datum | 18.07.2008 09:14 MSG-Nr: [ 496334 ] | 3857 x gelesen |
Infos: | 18.07.08 Oer-Erkenschwick: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag fordert weitreichende personelle Konsequenzen
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Themengruppe: | Aufnahmerituale LZ Rapen / Oer-Erkenschwick |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Innenminister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Thomas EdelmannA: Guten Tag Oer-Erkenschick Bürgermeister xyz
B Tach, Wolf Innenministererium, was haben Sie denn da für einen Sauhaufen in der FF, schmeißen Sie mal die Leute raus, das ist ja kein Zustand.
A: Jawohl Herr Minister.
:-)
:-) Der ist gut.
Geschrieben von Thomas EdelmannDas sehe ich auch so, aber ich kann aus dem FSHG jetzt nicht die Grundlage für folgendes Telefongespräch rauslesen:
Ich auch nicht. Den Innenminister für die Vorgänge in einem Löschzug (oder vielleicht auch noch ein paar Einzelfälle mehr) verantwortlich zu machen, halte ich für ziemlichen Unfug. Wenn jetzt allerdings im FSHG der Passus "das einschmieren der Genitalien ist der Aufnahme in einer Freiwilligen Feuerwehr vorausgesetzt" drin steht, wäre das was anderes.
Jetzt kommt einzig und allein die Geschichte raus, dass konstruiert wird der IM habe seinen Verantwortungsbereich nicht im Griff. So von wegen, Kontrolle habe versagt oder sei ja schon seit Jahren bekannt, dass Führungskräfte der FF eigentlich nicht die Voraussetzungen erfülle (Spekulation!). Schade das man solche Dinge für politische Retourkutschen verheizt.
BTW: Ich vermute bei anderer Regierungsverantwortung, hätte dies auch eine andere Partei in die Wege geleitet. Will ja nicht die Grünen in ein schlechtes Licht rücken.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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