Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 496366 |
Datum | 18.07.2008 11:55 MSG-Nr: [ 496366 ] | 6225 x gelesen |
Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Geschrieben von Gerhard PfeifferKann jemand zu den Punkten 5 und 6 ganz gezielt etwas sagen oder sind sogar einem Beispiele bekannt, wo die Versicherung den Schaden vertragsgemäß abgewickelt und sich dann an den Einsatzfahrer gehalten hat?
Nochmal. Der Ansprechpartner für die Versicherung ist nach den Grundsätzen der Amtshaftung nicht der Amtsträger selbst, sondern sein Dienstherr.
Somit geht ein Anspruch der VErsicherung gegen den Amtsträger persönlich ins leere.
Der Ablauf wäre nach Deinem Schema wie folgt
1. Unfall
2. Haftpflicht gleicht Schaden des Gegners aus (bzw. Eigenversicherung der Kommune gleicht aus)
3. VK zahlt Schaden des eigenen Fahrzeugs
4. VK-Versicherung prüft Grad der Fahrlässigkeit und macht Regreßansprüche geltend, diese richten sich gegen die Kommune als Dienstherren
5. Kommune prüft falls sie unter 5. regreßpflichtig ist den Rückgriff ihrerseits auf den Amtsträger.
Wenn die VK-Versicherung sich das Geld ohnehin bei der Kommune wiederholen will, dann kann sie die Zahlung auch gleich verweigern und sich Schritt 3. und 4. sparen. Dann kann die Kommune nach 2. gleich für den Eigenschaden zu 5. übergehen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 17.07.2008 17:36 |
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Katj7a R7., Köln Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz zahlen? | |