Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Waldbrände Südeuropa | 76 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 496388 |
Datum | 18.07.2008 13:01 MSG-Nr: [ 496388 ] | 8256 x gelesen |
Infos: | 25.07.18 ZEIT: Waldbrände in Griechenland: "Der tödlichste Faktor ist der Wind" 18.06.17 FW-Forum: THW und Waldbrandbekämpfung
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Themengruppe: | Waldbrand |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Thomas MiddekeProblem Nummer1 ist die unterschiedliche Mentalität.
Diesem Problem kann wohl am besten mit EU-Gesetzten begegnet werden in denen dazu gezwungen wird Maßnahmen zu ergreifen.
Im Grundsatz gebe ich dir ja recht. Dummerweise treten da in der Praxis zumeist zwei Probleme auf.
1. Da wo die EU Regelungen verfaßt werden diese nicht selten sehr umfangreich und verzwickt.
2. Diese Regelungen müssen dann auch erst einmal in nationales Recht überführt und umgesetzt werden - dabei sind nicht alle so schnell und so kompromißlos wie die Deutschen.
Geschrieben von Thomas MiddekeProblem Nummer2 ist der Wille zur Zusammenarbeit.
Auch hier kann ich nur auf die EU hoffen, zumindest gibt mir unser (nicht nur D) Kirchturmdenken keinen Grund zur Hoffnung.
Zustimmung.
Geschrieben von Thomas MiddekeProblem Nummer3
Die Möglichkeit zusammen zu arbeiten.
Unsere Ausrüstung muß kompatibel und die Ausbildung vergleichbar werden.
Setzt die Behebung deiner Probleme 1 und 2 voraus und dürfte vermutlich letztendlich dazu führen, daß sich auch in Deutschland sehr viel ändern müßte.
Stellt euch mal vor, man würde sich hinsichtlich des Ausbildungsumfangs für FA z.B. an Ländern wie den Niederlanden oder GB orientieren. Ich glaube kaum, daß unsere Standortstruktur dann aufrecht zu erhalten wäre (auch nicht als freiwillige Mehrleistung).
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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