Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz zahlen? | 35 Beiträge |
Autor | Kai 8P., Raum Braunschweig / Niedersachsen | 496398 |
Datum | 18.07.2008 13:30 MSG-Nr: [ 496398 ] | 10181 x gelesen |
Geschrieben von Heinrich BrinkmannEinspruch!
Was ist, wenn ich zu Fuss oder mit dem Rad bin?
Hä, was ist los? Sorry, ich verstehe den Satz nicht! Ich kann es mir aber denken. Es heißt doch PKW-Haftpflicht und nicht zu Fuß-, oder zu Rad-Haftpflicht. Insofern kann man sich schon die Antwort denken. Wenn Du keine PRIVATE Haftpflichtversicherung hast, mußt Du den Schaden aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen.
Geschrieben von Heinrich BrinkmannWenn ich keine private Haftpflicht habe, muß ich es wohl oder übel aus der eigenen tasche bezahlen.
Richtig. Dafür gibt es aber Versicherungen, z.B. die private Haftpflichtversicherung. Beim PKW ist diese Pflicht. Ohne Versicherungsnachweis kann man das Fahrzeug nicht zulassen. In anderen Ländern ist dies durchaus anders.
Geschrieben von Heinrich BrinkmannDie PKW-Haftpflicht zahlt nur, wenn es in unmittelbaren zusammenhang mit dem PKW steht, der Einkaufswagen gehört wohl nicht dazu.
Ja, genau. Du richtest primär Schaden mit Deinem Fahrzeug an, aber wenn Du Dein Fahrzeug belädst und dadurch ein Unfall passiert, kann durchaus die Fahrzeughaftpflichtversicherung hier einspringen.
Gruß
Kai
Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.
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