Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ba-Wü, kreisübergreifende Einsätze | 49 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 496752 |
Datum | 20.07.2008 12:50 MSG-Nr: [ 496752 ] | 10401 x gelesen |
Infos: | 19.07.08 Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (BaWü)
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Drehleiter mit Korb
Geschrieben von Anton Kastneres kann doch nicht sein, dass bei Einsätzen zur Menschenrettung Geld verlangt wird. Sind wir dann noch Feuerwehr?
Zuallererst sind wir mal Teil einer Behörde (Gemeinde) die einer anderen Behörde Nachbargemeinde) Amtshilfe leistet. Und diese ist in einem bestimmten Umfang abrechnungsfähig und auch -pflichtig (im Sinne der wirtschaftlichen/ sparsamen Haushaltsführung). Und das hat nichts mit Menschenrettung oder nicht zu tun.
Der Fehler liegt auch nicht bei derentsendenden Gemeinde, sondern bei der anfordernden Gemeinde. Dieser muß klar sein, daß sie nur zwei Möglichkeiten hat
a) viel Geld auszugeben (Investition) und bestimmte Leistungen selbst auführen (z.B. kauf einer DLK)
b) ab und zu etwas Geld ausgeben für einen Überlandhilfeeinsatz der Nachbarkommune mit deren DLK
Und warum soll nicht die Überlandhilfe leistende Gemeinde Teile ihrer Kosten (Lohnausfall, Vernrauchsmaterial,...) an den "Verursacher" weiterbelasten?
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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