Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ba-Wü, kreisübergreifende Einsätze | 49 Beiträge |
Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 496766 |
Datum | 20.07.2008 14:10 MSG-Nr: [ 496766 ] | 10151 x gelesen |
Infos: | 19.07.08 Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (BaWü)
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Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
nein. Bei den klassichen Gebäudebränden in aller Regel nicht (weil gemäß § 2 FwG kostenfrei). Eine große Ausnahme findet sich in § 36 Abs. 1 FwG wonach Einsätze die nach § 2 FwG grundsätzlich kostenfrei sind, demjenigen in Rechnung gestellt werden können der die Ursache für den Einsatz grob fahrlässig gesetzt hat.
Dieser Grundsatz wurde schon mehrfach in der Rechtsprechung bejaht z.B. vom VG Stuttgart, damals ging es um einen Garagenbrand der aufgrund Schweißarbeiten in der heimischen Garage, entstand weil der Schweisser keine Brandwache gestellt hatte. Das Gericht verurteilte den Schweisser damals m.W. auf vollen Kostenersatz des Einsatzes.
MkG
Fabian
Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.
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