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Landesfeuerwehrverband
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJugenwarte in Bayern: Aufwandsentschädigung seit Änderung des BayFwG?6 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern496998
Datum21.07.2008 17:04      MSG-Nr: [ 496998 ]5357 x gelesen

Hallo zusammen,

im März wurde ja das Bayerische Feuerwehrgesetz in einigen Punkten geändert, unter anderem wurde im Art. 11 ("Entschädigung des Feuerwehrkommandanten
und anderer Feuerwehrdienstleistender") auf Forderung des LFV Bayern neben dem Gerätewart auch der Jugendwart mit aufgenommen. Damit sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auch die aufwendige Arbeit eines Jugendwartes zu entschädigen.

Hat sich bei der ein oder anderen Bayerischen Feuerwehr diesbezüglich seitdem etwas getan?

Erhält dort der Jugendwart nun eine Aufwandsentschädigung und wie wird dessen Höhe bemessen?


Grüße
Magnus

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 21.07.2008 17:04 Magn7us 7H., Pöttmes
 21.07.2008 17:41 Andi7 G.7, Neusäß
 21.07.2008 19:03 Anto7n K7., Mühlhausen
 21.07.2008 19:17 Tobi7as 7S., Pfaffenhofen a. d. Roth
 21.07.2008 22:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.07.2008 19:56 Magn7us 7H., Pöttmes

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