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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJugenwarte in Bayern: Aufwandsentschädigung seit Änderung des BayFwG?6 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY497036
Datum21.07.2008 19:03      MSG-Nr: [ 497036 ]2738 x gelesen

Geschrieben von Magnus Hammerl Hat sich bei der ein oder anderen Bayerischen Feuerwehr diesbezüglich seitdem etwas getan?

Erhält dort der Jugendwart nun eine Aufwandsentschädigung und wie wird dessen Höhe bemessen?


Hallo Magnus,

bei uns gibt´s die Aufwandsentschädigung am Jahresende.
Ich denke, dass dann bei uns diese so hoch wie die des Gerätewartes sein wird.
Gerätewart bekommt bei uns 1/4 der Entschädigung des 1. Kdt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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 21.07.2008 17:04 Magn7us 7H., Pöttmes
 21.07.2008 17:41 Andi7 G.7, Neusäß
 21.07.2008 19:03 Anto7n K7., Mühlhausen
 21.07.2008 19:17 Tobi7as 7S., Pfaffenhofen a. d. Roth
 21.07.2008 22:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.07.2008 19:56 Magn7us 7H., Pöttmes

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