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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJugenwarte in Bayern: Aufwandsentschädigung seit Änderung des BayFwG?6 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg497092
Datum21.07.2008 22:10      MSG-Nr: [ 497092 ]2929 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Magnus Hammerl

im März wurde ja das Bayerische Feuerwehrgesetz in einigen Punkten geändert, unter anderem wurde im Art. 11 ("Entschädigung des Feuerwehrkommandanten
und anderer Feuerwehrdienstleistender") auf Forderung des LFV Bayern neben dem Gerätewart auch der Jugendwart mit aufgenommen. Damit sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auch die aufwendige Arbeit eines Jugendwartes zu entschädigen.


Diers ist in BaWü gem. § 15 FwG Abs. 2 seit Jahren möglich und üblich, der § sagt:

"Entschädigung

(2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung [....] gewähren"


In unserer FF, als auch in vielen anderen FFs der Umgebung, leisten im Sinne des § 15 Abs. 2 die JF-Betreuer "über das übliche Maß Feuerwehrdienst" und erhalten ( wie z.B. Führungskräfte, Ausbilder und Gerätewarte ) gem. Satzung eine Aufwandsentschädigung; reich wird man damit aber nicht ;-)))

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 21.07.2008 17:41 Andi7 G.7, Neusäß
 21.07.2008 19:03 Anto7n K7., Mühlhausen
 21.07.2008 19:17 Tobi7as 7S., Pfaffenhofen a. d. Roth
 21.07.2008 22:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.07.2008 19:56 Magn7us 7H., Pöttmes

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