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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugenwarte in Bayern: Aufwandsentschädigung seit Änderung des BayFwG? | 6 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 497092 | ||
Datum | 21.07.2008 22:10 MSG-Nr: [ 497092 ] | 2929 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Magnus Hammerl im März wurde ja das Bayerische Feuerwehrgesetz in einigen Punkten geändert, unter anderem wurde im Art. 11 ("Entschädigung des Feuerwehrkommandanten Diers ist in BaWü gem. § 15 FwG Abs. 2 seit Jahren möglich und üblich, der § sagt: "Entschädigung (2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung [....] gewähren" In unserer FF, als auch in vielen anderen FFs der Umgebung, leisten im Sinne des § 15 Abs. 2 die JF-Betreuer "über das übliche Maß Feuerwehrdienst" und erhalten ( wie z.B. Führungskräfte, Ausbilder und Gerätewarte ) gem. Satzung eine Aufwandsentschädigung; reich wird man damit aber nicht ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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