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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | manche lernen es nie .... | 15 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 497163 | ||
Datum | 22.07.2008 12:40 MSG-Nr: [ 497163 ] | 3546 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Peter Koffler
Leider hast du arg kurz zitiert: Wenn er wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Brandgefahr verurteilt wird, hätte man wohl eine sehr schlechte Argumentationsgrundlage für einen Kostenbescheid wegen vorsätzlicher Herbeiführung der dem Feuerwehreinsatz zu Grunde liegenden Gefahrenlage. Dass es theoretisch auch denkbare Fallkonstellationen mit zumindestens bedingtem Vorsatz gibt will ich damit ja nicht ausschliessen, allerdings wird die Nachweisbarkeit des Vorsatzes da immer ein besonders großes Problem sein. Aber dafür gibts dann ja die Juristen ;-) Gruß, Henning | ||||
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