einen schönen guten Tag ...
Geschrieben von Mathias Zimmer
was hat er denn vorsätzlich (also in etwa "mit Wissen und Wollen") getan?
Wenn jemand zum Beispiel eine Sicherung "einschaltet", setzt das soch zumindestends ein Wollen vorraus .... zumindestends bei einer erwachsenen Person, der im weitläufigsten Sinne unterstellt werden kann, dass sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.
Geschrieben von Mathias Zimmer
Die Anlage in Betrieb genommen bzw. verändert
Beides ....
der Vorsatz ist in meinen Augen zumindestends was den 2.ten Einsatz betrifft, erfüllt.
Wer trotz eindringlicher Ermahnung seitends der Einsatzkräfte - um Geld zu sparen - auf die Arbeit einer Fachkraft verzichtet und wie in diesem Beispiel einen Teil einer elektrischen Anlage entgegen aller Vernunft in Betrieb nimmt tut dieses doch mit einem gewissen Vorsatz.
Die Kosten, die der Gemeinheit dadurch entstehen, werden doch dabei billigend in Kauf genommen nach dem Motto "...hauptsache ich hab jetzt meinen Strom..."
Oder kann sojemand seit Neuestem geltend machen ..." Unzurechnungsfähigkeit zurTatzeit..." ...
mkg Klaus
ein Stück VA- Stahl ..... 30,00 €
Schraubstock, Flex, Kleinteile 200,00 €
ins Feuerwehr-Forum schreiben ..." ..icke feil mir nen Hühdrantenschlüssel und mach mir selbstständich.." ..... unbezahlbar ....
Für alles Andere gibt es Desaster-Card !!!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |