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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | manche lernen es nie .... | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 497240 | ||
Datum | 22.07.2008 19:19 MSG-Nr: [ 497240 ] | 3444 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Pilger der Vorsatz ist in meinen Augen zumindestends was den 2.ten Einsatz betrifft, erfüllt. Vorsatz = Wissen und Wollen im Bezug auf den Taterfolg. Und der wäre ja, die Bude an-/ abzufackeln. d.h. Ziel des Einschaltens der Sicherung müßte gewesen sein ein Schadensfeuer zu verursachen. Und das wirst Du in diesem Fall nicht haben. "Mir doch egal, wenn das passiert" wäre dann noch bedingter Vorsatz. Aber auch da im Bezug auf den Taterfolg. Hier handelt es sich um einen Fall von "na ja, wird schon gutgehen" und "wie kann man nur so doof sein" und damit im Zweifel um grobe Fahrlässigkeit. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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