Geschrieben von Bernhard DeimannDiers ist in BaWü gem. § 15 FwG Abs. 2 seit Jahren möglich
Naja den Passus...
Geschrieben von Art. 11, BayFwGAndere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte, Jugendwarte),(...) können angemessen entschädigt werden.
...ohne das Wort "Jugendwarte" gibts auch schon "ewig".
Mich interessiert insbesondere, ob und was sich durch explizite Nennung geändert hat.
Grüße
Magnus
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