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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 497271 | ||
Datum | 22.07.2008 21:20 MSG-Nr: [ 497271 ] | 55769 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Osnabrügge Aber was bedeutet: entsprechende Kosten hat der Gutachter errechnet und sie werden bei der Kostenreechnung berücksichtigt???? Zahlt die Feuerwehr an den Rettungsdienst tatsächlich für eine reine Bereitstellung??? Der RTW wird bei Uli wohl nicht "bezahlt" werden. Trotzdem ist es wohl im Sinne einer effektiven Verwaltungsarbeit eine ordentliche Kostenrechnung / Controlling zu betreiben. Zum Verständnis: Ulis Feuerwehr Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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