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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkosten PKW-Brand in S-H | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 497463 | ||
Datum | 23.07.2008 18:36 MSG-Nr: [ 497463 ] | 4304 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerrit Darkow er Betrieb eines Kfz fällt aber m.W. auch in SH unter die "Gefährdungshaftung", die Du selbst unter dem Punkt potentiell kostenpflichtig aufführst. Die Gefahr ist also aus juristischer Sicht aus dem Betrieb des Kfz erwachsen und der Halter somit für die entstandene Gefahr haftbar, wie es Andreas schon ausgeführt hat. Da hast du wohl recht, das ist das Prinzip --> Fußgänger anfahren --> Fußgänger hat Schuld --> PKW automatisch Teilschuld.. Ist nur immer noch die Frage ob jede Gemeinde das auch konsequent durchsetzt. Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | ||||
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