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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 497488 | ||
Datum | 23.07.2008 20:23 MSG-Nr: [ 497488 ] | 54020 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut Doch. Man hat eingesehen, dass man kein EL, max. ein AL ist... :-) Wie es halt das Gesetz im jeweiligen BL vorsieht. Bei uns ist der FWEL nicht für den RD zuständig, und mir sind nicht all zu viele "mögliche Einsatzleiter" der FW bekannt, denen ich das auch zutrauen würde. Bei anderen Diskussionen hier im Forum zu diesem Thema hörte man oft, dass auch in anderen BL der ELFW zwar Gesamteinsatzleiter ist, aber schon damit Probleme hat, d.h., mit dem RD kann er "gar nichts anfangen". Wenn er aber trotzdem meint, den RD mitführen zu müssen (z.B. bis der ORGL / ELRD da ist), geht das oft schief! Keine Probleme sehe ich allerdings, wenn FW und RD von der gleichen Organisation kommen (z.B. BF), dann macht das natürlich absolut Sinn. Der FF fehlt aber leider oft das entsprechend ausgebildete Personal, UND die Erfahrung dazu. Darum bin ich mit der Regelung (Gesetz) in By zufrieden. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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