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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | PKW-Feuerlöscher | 21 Beiträge | ||
Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 497518 | ||
Datum | 23.07.2008 21:25 MSG-Nr: [ 497518 ] | 17693 x gelesen | ||
staatlich wird sicher für ADR (Gefahrgut) Löscher verlangt und zwar ab 3.5 T. Ist alles geregelt in ADR Teil 8, ab Punkt 8.1.4 Ob auch normale Lieferwagen etc. Löscher benötigen, kann ich nicht 100 % sagen. Wir verteilen zwar nur Bier, haben aber auf allen LKW grösser 3.5 T Löscher montiert. Geschrieben von Peter Koffler a) nicht gewartet wird,Ist auch geregelt, analog der Löscher im Betrieb etc. Punkt 8.1.4.4 Habe jetzt aktuell das Problem, dass die Löscherfirma sich zur Revision angemeldet hat, ich aber keine Ahnung habe, wo die Fahrzeuge mit den Löscher rumfahren. Weiss jetzt das die 10 Fahrzeuge in der ganzen Schweiz verteilt sind... Ich schicke jetzt die Löscher Firma auf eine Tour von Genf via Wallis und Tessin nach St. Gallen. :-) Die Schulung ist ein Problem. Die Chauffeure sollten bei uns in der nächsten Zeit am Feuerlöscher ausgebildet werden, damit sie damit auch richtig um gehen können. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | ||||
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