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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Zusammenlegung zweier Abteilungen unterschiedlicher Gemeinden | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 498135 | |||
Datum | 25.07.2008 23:54 MSG-Nr: [ 498135 ] | 8758 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Schmid Sollte kein Problem sein. Schau mal auf die HP meiner Gemeinde, da findest du unter "öffentl. Einrichtungen" die 4 Wehren der Gemeinde, wobei als Ansprechpartner jeweils der Kdt. genannt ist. Im Vereinsindex findest du die 4 Feuerwehrvereine mit dem jeweiligen Vereinsvorstand. Damit werde auch ich glücklich. Geschrieben von Peter Schmid Mir war sowohl die Reaktion klar, als auch die Person, von der sie kommt :-) Nichts gegen Vereine aber solch eine Eintragung kann man leider in 13 von 16 Bundesländern finden - und das selbst in Gegenden wo man gar keinen Feuerwehrverein findet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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