| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
| Thema | Änderungen im Gefahrgutrecht für uns eine Gefahr ? | 15 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 498186 | ||
| Datum | 26.07.2008 11:34 MSG-Nr: [ 498186 ] | 6429 x gelesen | ||
Hallo Marco, das Gefahrguttransportrecht ist nun mal ein mehr oder weniger gelungener Kompromiss zwischen den Interessen des Transportgewerbes und dem Schutz der Allgemeinheit. Der Wegfall der "Schriftlichen Weisungen" bedeutet sicherlich den Wegfall einer Informationsmöglichkeit für Hilfskräfte. Aber, ... Wenn ich mir die Unfälle/Zwischenfälle ansehe, bei denen ich auf der "Helferseite" tätig war, hat man sich von Feuerwehr / Polizei her weniger auf die "schriftlichen Weisungen" verlassen sondern eher auf die Angaben in Lieferschein bzw. Beförderungspapier vertraut (neben der Kennzeichnung der Versandstücke) - wenn man denn, aufgrund des Unfallgeschehens, überhaupt an die Unterlagen herankam. In vielen Fällen war es eher so, das die Versandpapiere von Feuerwehr / Polizei über Fax bei der Spedition angefordert wurden. Von daher sehe ich den Wegfall der Informationsmöglichkeit als nicht "so" gravierend an. Beste Grüße Udo Burkhard | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|