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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaÄnderungen im Gefahrgutrecht für uns eine Gefahr ?15 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg498186
Datum26.07.2008 11:34      MSG-Nr: [ 498186 ]6355 x gelesen

Hallo Marco,

das Gefahrguttransportrecht ist nun mal ein mehr oder weniger gelungener Kompromiss zwischen den Interessen des Transportgewerbes und dem Schutz der Allgemeinheit.

Der Wegfall der "Schriftlichen Weisungen" bedeutet sicherlich den Wegfall einer Informationsmöglichkeit für Hilfskräfte.

Aber, ...

Wenn ich mir die Unfälle/Zwischenfälle ansehe, bei denen ich auf der "Helferseite" tätig war, hat man sich von Feuerwehr / Polizei her weniger auf die "schriftlichen Weisungen" verlassen sondern eher auf die Angaben in Lieferschein bzw. Beförderungspapier vertraut (neben der Kennzeichnung der Versandstücke) -
wenn man denn, aufgrund des Unfallgeschehens, überhaupt an die Unterlagen herankam.

In vielen Fällen war es eher so, das die Versandpapiere von Feuerwehr / Polizei über Fax bei der Spedition angefordert wurden.

Von daher sehe ich den Wegfall der Informationsmöglichkeit als nicht "so" gravierend an.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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 26.07.2008 11:13 Marc7o V7., Appen
 26.07.2008 11:34 Udo 7B., Aichhalden
 26.07.2008 19:29 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 26.07.2008 19:43 Marc7o V7., Appen
 26.07.2008 20:04 Marc7o V7., Appen
 26.07.2008 20:11 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 26.07.2008 20:17 Udo 7B., Aichhalden
 26.07.2008 20:26 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 26.07.2008 21:02 Udo 7B., Aichhalden
 26.07.2008 21:03 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 26.07.2008 21:10 Udo 7B., Aichhalden
 27.07.2008 11:58 Marc7o V7., Appen
 28.07.2008 17:23 Udo 7B., Aichhalden
 28.07.2008 23:43 Marc7o V7., Appen
 29.07.2008 07:52 Udo 7B., Aichhalden

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