Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?) | 57 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 498234 |
Datum | 26.07.2008 14:33 MSG-Nr: [ 498234 ] | 12234 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Hallo,
Geschrieben von Henrik StellfeldtGibt es Punkte, die ich übersehe?
möglich wäre doch folgendes Beispiel:
Kollege X gehört der Berufsfeuerwehr B-Stadt an und ist gleichzeitig Gemeindebrandmeister im angrenzenden C-Hausen. X ist laut Dienstplan heute im Dienst bei der BF.
Nun kommt es auf der Bahnstrecke zwischen den beiden Orten zu einer größeren Schadenslage. Sein Stellvertreter ist - wir haben ja Sommerferien - derzeit im Urlaub.
Was nun?
Ich denke, dass solche und ähnliche Gedanken bei der Aufnahme des Absatzes in das Brandschutzgesetz eine Rolle gespielt haben. § 7 Abs. 1 NBrandSchG "untersagt" ja auch die Mitgliedschaft in anderen Organisationen.
Geschrieben von Henrik StellfeldtZusätzlich wird vielen guten Leuten der Weg zum Orts- Gemeinde- oder „Höher“-BM versperrt.
Na ja, für die guten Leute sind noch hinreichend Stellen als Zugführer, Gruppenführer etc. da. ;-)
Grüße
Micha
Micha
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| 26.07.2008 13:49 |
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Henr7ik 7S., Peine-Vöhrum |
| 26.07.2008 14:33 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg |
| 26.07.2008 15:15 |
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., Lüneburg |
| 26.07.2008 15:46 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg |
| 26.07.2008 17:07 |
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., Lüneburg | |