Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?) | 57 Beiträge |
Autor | Henr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen | 498269 |
Datum | 26.07.2008 16:54 MSG-Nr: [ 498269 ] | 11669 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Michael WulfIch denke nicht, dass der Absatz des NBrandSchG überholt ist, es gibt schließlich den Unterschied zwischen "kann generell nicht freigestellt werden, da in anderer BOS (muss ja nicht nur F sein) gebunden" und "wird nicht freigestellt, weil kein Bock". Letzteres kann sich im Laufe der Zeit (anderer Arbeitgeber, andere Meinung des Arbeitgebers) ändern, ersteres nicht.
Wenn ich jetzt danach gehe, dann können nur noch Angestellte der jeweiligen Gemeinde oder ortsansässige Arbeiter diese Posten übernehmen. Und auch letztere müssen erst mal abkömmlich sein.
Und jetzt noch mal die Frage: Müssen die Führungskräfte jederzeit vor Ort bzw. abkömmlich in der Nähe sein? Ich denke nicht. Und die Praxis ist das erst recht nicht.
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