Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?) | 57 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8L., Lengede/Broistedt / | 498298 |
Datum | 26.07.2008 17:47 MSG-Nr: [ 498298 ] | 11632 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Hallo,
Geschrieben von ---Henrik Stellfeldt--- im NBrandSchG steht unter §7 (2): „Angehörige einer Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr dürfen nicht Ortsbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren, Kreisbrandmeister oder Regierungsbrandmeister sein.“
Kann mir jemand den ursprünglichen Hintergrund dieses Absatzes erläutern?
"... die organisatorische und personelle Selbstständigkeit und damit die Einsatzbereitschaft der FF auch dadurch zu stärken, daß die FF nicht von Angehörigen der BF "dominiert" wird.
Zudem sollte im Einsatzfall eine Pflichtenkollision der Führungskräfte einer BF verhindert werden."
Quelle: Kommentar zum NBrandSchG
Man beachte die Reihenfolge (und damit die Wertigkeit) und die Formulierung...
Gruß
Olli
Abenteuer ist das Ergebnis schlechter Planung
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