Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?) | 57 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 498304 |
Datum | 26.07.2008 17:56 MSG-Nr: [ 498304 ] | 11629 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Ortsbrandmeister
Einsatzleiter
Hallo,
Geschrieben von Michael Wulfwenn du auf der Arbeit bei einem Problem nicht weiterkommst, erwartest du doch auch, dass du deinen Chef um Rat fragen kannst, oder nicht?
Und um mal bei Feuerwehr's zu bleiben: Bei den BF steht der übergeordnete Führungsdienst auch zeitnah zur Verfügung, warum braucht die FF das nicht? Die Aufgaben und möglichen Ereignisse unterscheiden sich doch nicht ..
... nur dass OrtsBM oder wie hier bei uns GBI/SBI primär Verwaltungspositionen sind, die nebenbei (weils im Gesetz steht) noch eine Führungsfunktion wahrnehmen.
Oder steht bei BFs der Amtsleiter oder sein direkter Vertreter 24/365 zeitnah zur Verfügung ? Ist er deshalb unwichtig ?
Als EL tut es auch ein anderer diesbezüglicher ZF/VF (weil der hat auch keine andere diesbezügliche Ausbildung als der OrtsBM)
Zum Thema Chef fragen können:
was meinst Du wie unheimlich hilfreich bei konkreten fernmeldetechnischen Problemen der Rat eines Juristen (was viele Führungskräfte im allgem. öD sind) sein kann ...
Gruss
Gerhard
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